D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 31). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 31): 1. Die angeordnete Ausschaffungshaft sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner sei aus der Haft zu entlassen. Eventualiter unter Anordnung einer Ersatzmassnahme. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: