Am 21. Dezember 2023, wies das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) den Gesuchsgegner aus der Schweiz und dem Schengen- Raum weg (MI-act. 50 ff.) B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 21. Dezember 2023, 14.00 Uhr, das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 43 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. -3-