Die Untersuchungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben ergeben, dass der Gesuchsgegner und die Mitfahrer im Besitz weiterer diverser gefälschter Ausweisdokumente waren (MI-act. 20 ff.). Aufgrund der illegalen Einreise und der gefälschten Ausweisdokumente wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau vorläufig festgenommen (MI-act. 30 ff.). Am 20. Dezember 2023, 18.15 Uhr, wurde der Gesuchsgegner aus der vorläufigen Festnahme entlassen und gestützt auf § 12 des Einführungsgesetztes zum Ausländerrecht vom 25. November 2008 (EGAR; SAR 122.600) migrationsrechtlich festgenommen (MI-act. 19, 43 ff.).