Angesichts des Umstands, dass die Anordnung einer Wegweisung durch die Polizei aufgrund einer vorläufigen Beurteilung erfolgt, ist bei der gerichtlichen Beurteilung, ob sich die Anordnung auf eine genügende sachverhaltliche Grundlage stützt und verhältnismässig ist, Zurückhaltung geboten. Aufgrund einer summarischen Beurteilung der Prozessaussichten Ende Dezember 2023 ist daher davon auszugehen, dass die Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg hatte, weshalb die Kosten vollumfänglich dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind.