Die Verletzungen wurden mit drei Fotos dokumentiert (KAPO-act. 13 f.). Am 10. Dezember 2023 wurde die Ehefrau des Beschwerdeführers eigenen Angaben zufolge durch diesen getreten, worauf sie ein Hämatom im Bereich des rechten Gesässes erlitten habe (KAPO-act. 22). Auch diese Verletzung wurde mittels eines Fotos dokumentiert (KAPO-act. 15). Die Ehefrau des Beschwerdeführers erstattete Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer (KAPO-act. 12), wogegen dieser bestritt, je gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig geworden zu sein (KAPO-act. 26 ff.).