8. Nach dem Gesagten erweist sich die Ausschaffungshaft als zulässig und ist zu bestätigen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens erübrigen sich grundsätzlich Ausführungen zur eventualiter beantragten Durchsetzungshaft. Allerdings ist Folgendes anzumerken: Ordnet das MIKA eventualiter eine Durchsetzungshaft an, hat sie dem Betroffenen hierzu das rechtliche -8-