Rechtsvertreterin des Gesuchsgegners zur allfälligen Stellungnahme bis zum 20. Dezember 2023, 17.00 Uhr (Eingang), zugestellt (act. 9). Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass über die Haftverlängerung aufgrund der Akten entscheiden werde, wenn innert Frist keine Stellungnahme eingehe (act. 10 f.) Die amtliche Rechtsvertreterin reichte am 20. Dezember 2023, 16.15 Uhr, eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge: