Mit Antwortschreiben vom 4. Dezember 2023 informierte das SEM das MIKA darüber, dass noch in dieser Woche ein Erinnerungsschreiben an die algerischen Behörden versendet werde. Im Sinne des Beschleunigungsgebots halte sich das SEM an die Drei-Monats-Regel (MI-act. 154). Am 15. Dezember 2023 ersuchte das MIKA Interpol Bern um Rechtshilfe betreffend die Abklärung der Personalien des Gesuchsgegners (MIact. 170 f.). Am 18. Dezember 2023, 11.00 Uhr, wurde der Gesuchsgegner zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Verlängerung der Administrativhaft dem MIKA zugeführt (MI-act. 172 ff.).