Mit Urteil vom 5. Oktober 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 1. Januar 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.87; MI-act. 127 ff.). -3- Mit Schreiben vom 1. Dezember 2023 erkundigte sich das MIKA beim SEM über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Reisepapiers für den Beschwerdeführer (MI-act. 152).