Der per Ende Oktober 2023 vorgesehene Termin für die konsularische Anhörung des Gesuchsgegners fand nicht statt (MI-act. 394, 420, 423, 436). Das SEM klärte in der Folge zunächst die Möglichkeit eines Counsellings im Dezember 2023 ab (MI-act. 436), führte am 13. Dezember 2023 dann aber aus, im Dezember 2023 werde kein Termin stattfinden (MI-act. 479). Es bestehe aber ein aktiver Kontakt zum algerischen Generalkonsul und man gehe davon aus, dass die Counselling-Gespräche per Mitte/Ende Januar 2024 wieder aufgenommen werden könnten (MI-act. 479).