Gemäss Angaben des MIKA vom 5. Juni 2023 (MI-act. 307 ff.) und Bestätigung des SEM vom 6. Oktober 2023 (MI-act. 420 ff.) verlief die Identitätsabklärung des Gesuchsgegners positiv. Das SEM hatte am 7. Juni 2023 indes mitgeteilt, der Gesuchsgegner müsse noch an einem konsularischen Gespräch mit einem Vertreter des algerischen Generalkonsulates teilnehmen (MI-act. 313). Nachdem diesbezüglich die für Juli 2023 und September 2023 vorgesehenen Termine abgesagt worden waren (MI-act. 318 und -3- 322, 368 f. und 371), wurde seitens des SEM ein sogenanntes Counselling per Ende Oktober 2023 bestätigt (MI-act. 394).