Der Einzelrichter entnimmt den Akten: A. Der Gesuchsgegner reiste am 24. Oktober 2020 illegal in die Schweiz ein und stellte am darauffolgenden Tag ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 5). Mit Entscheid vom 16. April 2021 lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch des Gesuchsgegners ab, wies ihn aus der Schweiz weg, ordnete an, er habe die Schweiz und den Schengenraum nach Eintritt der Rechtskraft zu verlassen und beauftragte den Kanton Waadt (richtig: Aargau) mit dem Vollzug der Wegweisung (MI-act. 103 ff., 311, 316, 17).