Wie das MIKA korrekterweise ausführt, sind seit 2020 diverse behördliche Anstrengungen zur Beschaffung eines Reisepapiers getroffen worden; bisher leider erfolglos (act. 3). Entgegen den Vorbringen des Vertreters des Gesuchsgegners stellt die blosse Möglichkeit eines weiteren Gesprächs mit dem ägyptischen Konsul noch keine ernsthafte Vollzugsperspektive dar. Selbst wenn eine neue Anhörung vereinbart werden kann, was noch offen ist, wird dieses Gespräch hinsichtlich der Ausschaffungsperspektive nur dann Fortschritte bringen, wenn der Gesuchsgegner kooperiert und weitere Angaben macht, die zu seiner Identifikation führen können (Protokoll S. 5, act.