Der Gesuchsgegner hat mehrfach, zuletzt im Rahmen des rechtlichen Gehörs vom 12. Dezember 2023, ausgesagt, er wolle nicht kooperieren und werde bei der Papierbeschaffung nicht mitwirken (MI-act. 895). Aus den Akten lässt sich entnehmen, dass er sich in den vergangenen zwei konsularischen Gesprächen ebenfalls unkooperativ verhalten hat, weshalb der neue ägyptische Konsul keine weitere Anhörung durchführen will, solange keine neuen Informationen vorliegen (MI-act. 891). Selbst wenn ein weiteres Gespräch vereinbart werden kann, so ist die Kooperation des Gesuchsgegners unabdinglich. Das Gespräch allein wird ohne seine aktive Mitwirkung keine Fortschritte bringen.