2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Ausschaffungshaft bis zum 4. Januar 2024, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.89 vom 6. Oktober 2023). Am 12. Dezember 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Durchsetzungshaft, ordnete diese im Anschluss daran für einen Monat an und hielt fest, die bis zum 4. Januar 2024, 12.00 Uhr, bestätigte Ausschaffungshaft mit Beginn der Durchsetzungshaft ende (act. 1 ff.). Die heutige Verhandlung begann um 14.05 Uhr; das Urteil wurde um 14.50 Uhr eröffnet, womit die richterliche Haftüberprüfung fristgerecht erfolgte.