1. Die mit Verfügung des Amts für Migration und Integration vom 12. Dezember 2023 sei nicht zu bestätigen. Der Gesuchsgegner sei mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen. 2. Der Sprechende sei als amtlicher Rechtsvertreter zu bestätigen und angemessen aus der Staatskasse zu honorieren. Der Einzelrichter zieht in Erwägung: