Das SEM konnte jedoch mit dem ägyptischen Konsul einen Termin auf den 13. Dezember 2023 vereinbaren, um ihm neue Erkenntnisse zu unterbreiten, mit dem Ziel, ein erneutes konsularisches Gespräch mit dem Gesuchsgegner zu erreichen (MI-act. 891). Im Urteilszeitpunkt liegen noch keine Informationen darüber vor, ob dieses Treffen zwischen dem SEM und dem ägyptischen Konsul wie geplant stattgefunden hat und welche Ergebnisse dabei erzielt worden sind.