A. Der Gesuchsgegner reiste eigenen Angaben zufolge am 28. März 2012 illegal in die Schweiz ein und stellte am folgenden Tag ein Asylgesuch unter dem Namen C._____, geb. tt.mm.jjjj (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act. 1 ff.). Am 2. Mai 2012 ersuchte das Bundesamt für Migration (BFM; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) die italienischen Behörden um Rückübernahme des Gesuchsgegners (MIact. 53). Aufgrund der italienischen Zuständigkeit trat das BFM auf das Asylgesuch nicht ein (MI-act. 54 ff.).