Am 4. Dezember 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, die somalischen Behörden hätten einer begleiteten Rückführung des Gesuchsgegners die Zustimmung erteilt (MI-act. 582). B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 11. Dezember 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 589 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1 f.): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.