2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.82 vom 25. September 2023; MI-act. 839 ff.). Das MIKA ordnete am 8. Dezember 2023 eine Haftverlängerung um weitere drei Monate an (act. 1 ff.). Im Anschluss an das rechtliche Gehör verzichtete der Gesuchsgegner auf eine mündliche Haftüberprüfung (MIact. 884, 892). Die heutige Überprüfung der Haftverlängerung erfolgt somit ohne mündliche Verhandlung und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.