Am 1. November 2023 liess der Gesuchsgegner gegen den Entscheid des SEM vom 28. September 2023 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben (MI-act. 874). Der zuständige Instruktionsrichter des Bundesverwaltungsgerichts teilte dem MIKA auf telefonische Anfrage mit, mit der Beschwerdeerledigung sei bis Ende Januar 2024 zu rechnen (MIact. 876). B. Am 8. Dezember 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Verlängerung der Ausschaffungshaft um weitere drei Monate (MI-act. 882). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Verlängerung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1):