Die ukrainische Botschaft teilte dem SEM am 12. Oktober 2023 mit, der Gesuchsgegner könne seine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis beim sogenannten "Passport Service" austauschen, um in die Ukraine einzureisen. In bestimmten ausländischen Servicezentren könne eine Aufenthaltserlaubnis zum ständigen Wohnsitz in der Ukraine beantragt werden. Hierzu sei unter anderem eine beglaubigte Übersetzung des Reisepasses in ukrainischer Sprache notwendig (MI-act. 866). Diese Information wurde dem MIKA am 13. Oktober 2023 (MI-act. 867 f.) zugestellt. -7-