Das ZAA teilte am 26. September 2023 dem MIKA auf Anfrage mit, der Gesuchsgegner esse normal und von einem Hungerstreik sei nichts bekannt (MI-act. 811 f.). Am 28. September 2023 lehnte das SEM das Mehrfachgesuch um Asyl des Gesuchsgegner ab (MI-act. 828 ff.). In der Folge stellte das MIKA mit Verfügung vom 2. Oktober 2023 fest, der Gesuchsgegner befinde sich nun nicht mehr in Vorbereitungs- sondern Ausschaffungshaft (MI-act. 825 ff.). Davon nahm der Einzelrichter des Verwaltungsgericht mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 Kenntnis (MI-act. 854 ff.).