Am 21. September 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Vorbereitungshaft bzw. einer Ausschaffungshaft (MI-act. 778 ff.) und ordnete gleichentags eine Vorbereitungshaft für drei Monate bis zum 20. Dezember 2023, 12.00 Uhr an. Zugleich verfügte das MIKA, bei Vorliegen des Entscheids betreffend Mehrfachasylgesuch, sei die Vorbereitungshaft als Ausschaffungshaft weiterzuführen (MI-act. 783 ff.). Mit Urteil vom 25. September 2023 bestätigte der Einzelrichter des Verwaltungsgericht die Haftanordnung (MIact. 804 ff.).