Am 6. September 2023 reichte der Gesuchsgegner beim SEM ein Mehrfachasylgesuch ein (MI-act. 767 f.). In der Folge wies das SEM mit Schreiben vom 18. September 2023 das MIKA an, es habe vom Vollzug der Wegweisung einstweilen abzusehen und die Vorbereitungshandlungen (inkl. Papierbeschaffung) zu sistieren (MI-act. 767 f.). Mit E-Mail vom 20. September 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, der Entscheid über das Mehrfachasylgesuch könne voraussichtlich in den nächsten Tagen finalisiert werden. Es sei nicht von einer Exponiertheit des Gesuchsgegners auszugehen, welche flüchtlingsrechtlich relevant wäre, weshalb das Gesuch abgelehnt werde (MI-act. 769).