Ebenfalls am 6. Juli 2023 beauftragte das MIKA die Kantonspolizei Aargau mit der Zuführung des Gesuchsgegners am 12. Juli 2023 zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend die Verlängerung der Ausschaffungshaft (MI-act. 572). Am 12. Juli 2023 ordnete das MIKA gegen den Gesuchsgegner eine Durchsetzungshaft für die Dauer eines Monats an (MI-act. 600 ff.), welche durch den Einzelrichter des -5- Verwaltungsgerichts mit Urteil vom 14. Juli 2023 bis zum 11. August 2023, 12.00 Uhr, bestätigt wurde (WPR.2023.56; MI-act. 649 ff.).