Am 14. April 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, gemäss Information der Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft könnten russische Staatsangehörige mit abgelaufenem ukrainischen Aufenthaltstitel grundsätzlich ein ukrainisches Visum beantragen; hierfür müsse aber zwingend ein gültiger Reisepass vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Visumserteilung werde angesichts der aktuellen Situation jedoch als marginal eingeschätzt (MIact. 499 f.).