Am 27. Oktober 2022 wurde der Gesuchsgegner von der Kantonspolizei Aargau in seiner Asylunterkunft angehalten und dem MIKA zugeführt (MIact. 66 ff.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde ihm gleichentags die Anordnung einer Ausschaffungshaft für drei Monate eröffnet (MIact. 85 ff., 95 ff.).