Sämtliche Identitätsabklärungen des SEM und des MIKA blieben erfolglos, da weder Serbien noch Kosovo noch Montenegro ihn als Staatsangehörigen identifizieren konnten. Somit hat das SEM nun alle Möglichkeiten, dem Gesuchsgegner Reisepapiere zu beschaffen, ausgeschöpft. Es liegt nun an ihm, eigenständig bei den kosovarischen Behörden eine Staatsangehörigkeit zu beantragen (MI-act. 536). Der Gesuchsgegner äusserte sich wiederholt, zuletzt anlässlich der heutigen Verhandlung, dahingehend, er sei staatenlos und sei nicht bereit, bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuwirken oder sich um den Erhalt einer Staatsangehörigkeit zu bemühen.