2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Ausschaffungshaft bis zum 9. Januar 2024 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.86 vom 6. Oktober 2023). Am 8. Dezember 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend Anordnung einer Durchsetzungshaft, ordnete diese im Anschluss daran für einen Monat an und hielt fest, die bis zum 9. Januar 2024 bestätigte Ausschaffungshaft ende mit Beginn der Durchsetzungshaft (act. 1 ff.). Die -6- heutige Verhandlung begann um 9.45 Uhr; das Urteil wurde um 10.15 Uhr eröffnet, womit die richterliche Haftüberprüfung fristgerecht erfolgte.