Solche Schritte sind zumindest mittels entsprechender Mails durch das SEM zu bestätigen. Vorliegend ist aufgrund der Bekräftigung der Vertreterin des MIKA davon auszugehen, dass die ausstehende Antwort bezüglich Identitätsanfrage durch das SEM rechtzeitig moniert wurde. Insgesamt liegen damit keine Anzeichen dafür vor, dass das MIKA dem Beschleunigungsgebot nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte. Im Übrigen ist festzuhalten, dass das MIKA stets bemüht war, Ausschaffungen so rasch wie möglich zu vollziehen. Sollte das MIKA entgegen seiner bisherigen Gewohnheit das Beschleunigungsgebot verletzen, besteht die Möglichkeit, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.