Im Anschluss an ein Telefongespräch vom 24. Juli 2023 zwischen dem MIKA und der Mutter bzw. der Schwester des Gesuchsgegners liess Letztere dem MIKA mehrere Dokumente des Gesuchsgegners zukommen (MI-act. 204, 207 ff.), welche das MIKA gleichentags an das SEM weiterleitete (MI-act. 205 f.). Ebenfalls am gleichen Tag teilte das SEM dem MIKA mit, es handle sich bei diesen Dokumenten um eine Kopie des Geburtsscheins des Gesuchsgegners sowie vermutlich um ein Familienbüchlein. Man werde im Verlauf der folgenden Woche einen Identifikationsantrag stellen, mit dem Hinweis, dass der Gesuchsgegner zur freiwilligen Rückkehr bereit sei (MI-act. 210).