Mit Verfügung vom 13. Januar 2023 schrieb das SEM das Asylgesuch des Gesuchsgegners wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht als gegenstandslos geworden von der Kontrolle ab (MI-act. 91 ff.). Am 19. Februar 2023 wurde der Gesuchsgegner von der Regionalpolizei Oberes Fricktal wegen Verdachts auf Raubüberfall vorläufig festgenommen (MI-act. 137 ff.). In der Folge wurde er am 22. Februar 2023 in Untersuchungshaft versetzt (MI-act. 127 ff.) und am 16. Mai 2023 in das Zentralgefängnis Lenzburg überstellt (MI-act. 154 ff.).