Dezember 2023 an, er könne im Gefängnis bleiben, bis er sterbe (MIact. 355). Es ist vor diesem Hintergrund offensichtlich, dass die Wegweisung bzw. Landesverweisung wegen des persönlichen Verhaltens des Gesuchsgegners nicht vollzogen werden kann. 2.5. Eine Durchsetzungshaft ist schliesslich nur dann zu bestätigen, wenn die Anordnung einer Ausschaffungshaft unzulässig ist und eine mildere Massnahme nicht zum Ziel führt. -7-