2.2. Zu prüfen ist weiter, ob ein rechtskräftiger Weg- oder Ausweisungsentscheid oder eine rechtskräftige Landesverweisung vorliegt. Mit dem Entscheid des SEM vom 25. Mai 2022 (MI-act. 112 ff.) liegt ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid gegen den Gesuchsgegner vor. Weiter wurde er mit Strafurteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 1. März 2023 für fünf Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 213 ff.). Damit liegt auch eine rechtskräftige Landesverweisung nach Art. 66a StGB vor (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.101 vom 13. November 2023, Erw. II/2.2 [MI-act. 343]).