2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 14. Dezember 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.101 vom 13. November 2023; MI-act. 339 ff.). Am 4. Dezember 2023 ordnete das MIKA die Haftverlängerung an (act. 358 ff.). Anlässlich des rechtlichen Gehörs verzichtete der Gesuchsgegner auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Überprüfung der angeordneten Haftverlängerung (MI-act. 356). Die heutige Überprüfung erfolgt daher ohne Befragung des Gesuchsgegners, gestützt auf die Akten, und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.