Der Einzelrichter erkennt: 1. Die am 27. Oktober 2023 durch das MIKA angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird nicht bestätigt. 2. Die am 27. Oktober 2023 angeordnete Durchsetzungshaft wird bis zum 14. Dezember 2023, 12.00 Uhr, bestätigt. 3. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 4. Es werden keine Kosten auferlegt.