2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 14. November 2023 bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.67 vom 11. August 2023; MI-act. 300 ff.). Das MIKA ordnete am 27. Oktober 2023 eine Haftverlängerung um weitere drei Monate an, evtl. die Anordnung einer Durchsetzungshaft (act. 1 ff.). Im Anschluss an das rechtliche Gehör verzichtete der Gesuchsgegner auf eine mündliche Haftüberprüfung (MIact. 324 ff.). Die heutige Überprüfung der Haftverlängerung erfolgt somit ohne mündliche Verhandlung und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft. -5-