2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Haft bis zum 3. November 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.71 vom 7. August 2023; MI-act. 227 ff.). Das MIKA ordnete am 19. Oktober 2023 eine Haftverlängerung um weitere drei Monate an (act. 1 ff.). Im Anschluss an das rechtliche Gehör verzichtete der Gesuchsgegner auf eine mündliche Haftüberprüfung (MI-act. 341). Die heutige Überprüfung der Haftverlängerung erfolgt somit ohne mündliche Verhandlung und vor Ablauf der bereits bewilligten Haft.