Mit Urteil vom 14. Juli 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 9. September 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.57; MI-act. 140 ff.). Mit Verfügung vom 17. Juli 2023 ordnete das SEM gegen den Gesuchsgegner ein ab seiner Ausreise für zwei Jahre gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz, Liechtenstein sowie der Schengen–Staaten an, welches dem Gesuchsgegner am gleiche Tag eröffnet wurde (MI-act. 153 ff.). Am 21. Juli 2023 teilte das MIKA dem SEM mit, es annulliere den für den gleichen Tag gebuchten Flug, da der Gesuchsgegner ein Mehrfachasylgesuch eingereicht habe (MI-act. 176).