Am 12. Juli 2023 wurde der Gesuchsgegner im Auftrag des MIKA durch die Kantonspolizei Aargau festgenommen (MI-act. 162 ff., 170 f.) und gleichentags dem MIKA zugeführt (MI-act. 112 ff.). Im Anschluss an die Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde ihm gestützt auf Art. 77 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, -3- AIG; SR 142.20) die Anordnung einer Ausschaffungshaft für 60 Tage eröffnet (MI-act. 117 ff.).