Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 23. Mai 2023 gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA an, nicht freiwillig nach Sri Lanka zurückkehren zu wollen. Ausserdem gab er an, keinen Reisepass zu besitzen und dem SEM seine Identitätskarte und weitere Dokumente, die seine Identität belegen würden, abgegeben zu haben (MI-act. 67 ff.). Am selben Tag stellte das MIKA beim SEM ein Gesuch um Rückkehrunterstützung (MIact. 76).