Auch die weiteren nötigen Schritte, die sich aus den jeweiligen Mitteilungen des kubanischen Konsulats ergaben, erledigte das MIKA (wie im Übrigen auch das SEM) stets innert weniger Tage (siehe zum Ganzen vorne lit. A f.). Insbesondere ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass das MIKA erst mit E-Mail des SEM vom 21. Januar 2022 darüber informiert wurde, dass der Gesuchsteller sich zwecks Einreichung des Rückreiseantrags persönlich beim kubanischen Konsulat melden müsse (MI-act. 277). Dass das MIKA -7-