Am 25. Januar 2022 meldete sich der Gesuchsteller sodann telefonisch beim Konsulat, das gemäss Angaben des Gesuchstellers verschiedene persönliche Daten aufnahm (Protokoll S. 3, act. 60). Im Anschluss und auf Bitte des Gesuchstellers leitete das SEM am 26. Januar 2022 die bereits am 18. Januar 2022 vom MIKA erhobenen Angaben und Unterlagen per E-Mail dem Konsulat weiter (MI-act. 293). B. Am 27. Januar 2022 ging beim MIKA ein schriftliches Haftentlassungsgesuch ein (act. 1 ff.), welches dem Verwaltungsgericht am 28. Januar 2022 zugestellt wurde (act. 4a). Der Gesuchsteller stellte folgende Anträge: 1. A. sei unverzüglich aus der Ausschaffungshaft zu entlassen.