Mit E-Mail vom 21. Januar 2022 teilte das SEM jedoch dem MIKA mit, der Gesuchsteller müsse den Rückreiseantrag persönlich und selbständig beim kubanischen Konsulat einreichen (MI-act. 277). In der Folge führte das SEM am 24. Januar 2022 ein Telefonat mit dem Gesuchsteller und erläuterte das weitere Vorgehen (MI-act. 283). Am 25. Januar 2022 meldete sich der Gesuchsteller sodann telefonisch beim Konsulat, das gemäss Angaben des Gesuchstellers verschiedene persönliche Daten aufnahm (Protokoll S. 3, act. 60).