Nachdem der Gesuchsteller die Schweiz Anfang Juli 2021 verlassen hatte, reiste er in der Folge wieder in die Schweiz ein (MI-act. 180, 213). Am 16. Dezember 2021 wurde der Gesuchsteller durch die Kantonspolizei Zürich wegen Verdachts auf Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 16. Dezember 2005 (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20), namentlich wegen rechtswidrigen Aufenthalts sowie Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, in Haft genommen (MI-act. 190 ff.). Tags darauf erliess die Staatsanwaltschaft Limmattal /