A. Der Gesuchsteller reiste am 28. Januar 2020 in die Schweiz ein und liess gleichentags seine Partnerschaft mit einem Schweizer Bürger eintragen (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 32, 35 ff.). Am 5. Februar 2020 erteilte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) dem Gesuchsteller eine bis zum 31. Januar 2021 gültige Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleibs bei seinem Lebenspartner (MIact. 42). In der Folge kam es zu zahlreichen Trennungen und Wiedervereinigungen zwischen dem Gesuchsteller und dessen Lebenspartner (MI-act. 60, 65 f., 70, 85 f., 96, 105 f., 108, 125, 127 ff.