3. Der vorliegende Entscheid wurde den Parteien zusammen mit einer kurzen Begründung anlässlich der heutigen Verhandlung mündlich eröffnet. Das Dispositiv wurde den Parteien ausgehändigt. Die Einzelrichterin erkennt: 1. Das Haftentlassungsgesuch wird abgewiesen. 2. Das Gesuch des Gesuchstellers um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 11 - Zustellung an: die Gesuchsgegner (Vertreterin, im Doppel) den amtlichen Rechtsvertreter des Gesuchstellers (z.K.) das MIKA (mit Rückschein) das Staatssekretariat für Migration