6. Es liegen auch keine Anzeichen dafür vor, dass das MIKA dem Beschleunigungsgebot nicht ausreichend Beachtung geschenkt hätte. Das MIKA ist verpflichtet, auf den Asylentscheid des SEM zu warten. Indem das MIKA das SEM mehrfach über die zeitliche Dringlichkeit des Asylentscheids informiert und auf eine rasche Anhörung insistiert hat (MI-act. 163, 225 f.) und sich der Vertreter des MIKA anlässlich der heutigen Verhandlung dahingehend geäussert hat, dass das MIKA beim SEM nochmals nachfragen werde, wann der Entscheid über das Asylgesuch des Gesuchstellers gefällt wird (Protokoll S. 3, act. 76), wurden alle möglichen und nötigen Vorkehrungen getroffen, das Verfahren zu beschleunigen.