beanstanden lassen. Erst im vorliegenden Haftentlassungsgesuch vom 22. Dezember 2022 erhob er entsprechende Rügen, nachdem das MIKA am 12. Dezember 2022 seine Verlegung in das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativmassnahmen (ZAA) Zürich per 3. Januar 2022 angeordnet hatte (MI-act. 214 ff.). Der Gesuchsteller hatte demnach fast zwei Monate lang Gelegenheit, persönlich oder über eine seiner Rechtsvertretungen die Haftbedingungen im Ausschaffungszentrum Aarau zu beanstanden und die Behebung der von ihm erkannten Mängel zu verlangen. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb dies nicht geschehen ist.